Fragen und Antworten


Was sollten Sie zur Erstordination mitnehmen? Wie funktioniert die Rückerstattung der Wahlarzt-Ordinationskosten? Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen auf dieser Seite.

Was ist ein Wahlarzt?

Ein Wahlarzt steht in keinem direkten Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen. Aus diesem Grund ist das Behandlungshonorar vom Patienten vollständig selbst zu bezahlen. Das Honorar ergibt sich aus dem Aufwand für Gespräch und Diagnostik sowie für die durchgeführten Behandlungen. Eine teilweise Rückerstattung durch die Krankenkasse ist möglich.

Wahlärzte können Ihnen eine besonders sorgfältige und individuelle Betreuung bieten.

Wie kann ich bezahlen? Bekomme ich die Kosten rückerstattet?

Das Honorar richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand und den erbrachten Leistungen und ist in bar oder an der Bankomatkasse zu bezahlen. Die Kosten trägt der Patient selbst. Er kann diese bei seiner Krankenkasse einreichen, um einen Teil davon refundiert zu bekommen.

Wie schnell bekomme ich einen Termin? Was soll ich tun, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?

Wir versuchen, Ihnen einen möglichst zeitnahen Termin anzubieten. Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, so bald als möglich telefonisch abzusagen.

Was soll ich zur Erstordination mitnehmen?

Bitte nehmen Sie – falls vorhanden – folgende Unterlagen, Behelfe etc. zur Erstordination mit:

• Vorhandene Krankengeschichte, Arztbriefe, Befunde

• Ausweise (Gerinnung, Schrittmacher, implantierte Pumpen, andere Implantate, Allergiepass, Stents)

• Aktuelle Medikamente, Information über bereits durchgeführte Therapien (medikamentöse, nichtmedikamentöse)

• Bilder (Röntgen, CT, MRI)

• (Lese-) Brille, Hörgerät